Freitag, 28. Oktober 2011

Dienstgeberbrief 05/2011

Themen u.a.:
  •  Anlage 5c (Langzeitarbeitskonto)
  • Entgeltumwandlung auch für die VWL-Beträge

  • Neue Anlage 7b: Besondere Regelungen für Praktikanten

Samstag, 2. Juni 2007

Pflichtangaben auf E-Mails

 Durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I, 2553) sind mit Wirkung ab 01.01.2007 auch diverse Vorschriften, die sich mit Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen befassen, ergänzt worden.

Solche Pflichtangaben (z.B. Rechtsform der Gesellschaft, Geschäftssitz, Registergericht, alle Geschäftsführer etc.) müssen u.a. vorhanden sein auf den Geschäftsbriefen
des (im Handelsregister eingetragenen) Einzelkaufmanns (§ 730a HGB),
der Personengesellschaften (§§ 125a, 177a HGB),
der GmbH (§ 35a GmbHG),
der AG (§ 80 AktG),
der Partnerschaftsgesellschaft (§ 7 PartGG) und
der Genossenschaft (§ 25a. GenossenschaftsG).

Diese Vorschriften hat der Gesetzgeber nun um die er unscheinbaren Worte „gleich in welcher Form " ergänzt. Somit ist nun auch klargestellt, dass die bislang für Geschäftsbriefe geltenden Angaben nun auch für den übrigen geschäftlichen Schriftverkehr, insbesondere also geschäftliche E-Mails, gelten.

Fehlen die vorgeschriebenen Angaben, kann das Registergericht ein Zwangsgeld bis zu 5.000 € verhängen (§ 14 HGB). Zudem können z.B. Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände, die nach § 8 Abs. 3 UWG klagebefugt sind, Unterlassungsansprüche geltend machen und abmahnen.

Der sicherste Weg ist es, die Angaben auf der E-Mail selbst am Anhang oder am Ende aufzunehmen. Ein Link auf eine Webseite des Unternehmens wird wohl nicht ausreichen.

Mittwoch, 9. Mai 2007

Teilzeitbeschäftigter hat Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitszeit

§ 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. § 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 -

Sonntag, 6. Mai 2007

Firmierung gemeinnütziger GmbH's

Die Abkürzung "gGmbH" stellt keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann nicht im Handelsregister eingetragen werden. Beschluss des OLG München v. 13.12.2006

Montag, 9. April 2007

Tarifpolitische Leitlinien verabschiedet

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes hat am 20.3.2007 die tarifpolitischen Leitlinien verabschiedet.
hier mehr

Sonntag, 8. April 2007

Dienstgebertagungen 2007 in Wernau

Die nächsten Termine sind:
  • Mitwoch, 19.9.2007
  • Dienstag, 20.11.2007